Sicherheit für vermögende Familien / Personen

15.10.2019

Family Office Sicherheit, auch Familiensicherheit oder Familienbürosicherheit genannt, als spezialisierter Full Service von Sicherheitsexperten für HNWI´s bzw. UHNWI´s

Viele vermögende Familien hatten ursprünglich zur bestmöglichen Betreuung und Verwaltung ihrer Vermögenswerte, persönlichen Interessen und Verpflichtungen eine eigene Gesellschaft, das Family Office, gegründet. Hierbei wird in Single Family Offices und in Multi Family Offices unterschieden.

Heute stellen Family Offices in der Regel individuelle Finanzdienstleistungen und Beratungsleistungen für vermögende Kunden u.a. in Form einer Privatbank oder Vermögensverwaltung dar.

Der vermögende Kunde erwartet Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit, Individualität, Professionalität und ein umfassendes Dienstleistungsangebot, inklusive eines umfassenden Sicherheitsmanagement und Risikomanagement bzw. Krisenmanagement.

Die Sicherheit und Unversehrtheit von Personen bzw. Familien gehört zu einer der zentralen Aufgaben eines Family Security Office. Der Schutz der Reputation, der Privatsphäre, der Identität, der Vermögenswerte, aber auch der Schutz von Leib und Leben wird im Rahmen der Family Office Sicherheit bzw. Familiensicherheit von Sicherheitsspezialisten koordiniert und sichergestellt.

Erfahrene Sicherheitsexperten erstellen aufgrund einer umfassenden Risiko- und Gefährdungsanalyse individuelle Sicherheitskonzepte und Schutzstrategien. Hierdurch wird über Landes- und Kulturgrenzen hinweg, die persönliche Sicherheit der Familie und deren höchstpersönlichen Interessen im Inland und Ausland garantiert. Grundsätzlich kann man einen ganzheitlichen Ansatz oder auch einen anlassbezogenen Ansatz wählen; dies richtet sich ganz nach der aktuellen Situation der zu betreuenden Kunden.

Bedrohliche Situationen, plötzlich auftretende Gefahren oder auch Krisensituationen können im Privatleben von vermögenden Personen ebenso entstehen, wie im Beruf oder in Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, entsprechende Schutzstrategien für den Fall der Fälle bereits entwickelt und parat zu haben, um so zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen zum Schutze der höchstpersönlichen Interessen einleiten zu können. Der Versuch erst zum Zeitpunkt einer Krise geeignete Schutzmaßnahmen zu erstellen und einzuleiten ist in der Regel leider viel zu spät. Es gilt vielmehr, solche Schutzkonzepte bereits präventiv zu entwickeln, um schnell in einer Krise reagieren zu können.

Im Fachjargon heißt dies: „Man muss versuchen vor die Lage zu kommen!“.

Dies wird leider von viele Kunden im Privaten unterschätzt und dennoch ist es für die gleichen Kunden eine Selbstverständlichkeit ein Datenbackup im Unternehmen vorzuhalten sollte mal die IT ausfallen. Ein geeignetes BCM – Business Continuity Management ist ebenfalls für die gleichen Kunden für die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit im Unternehmen eine Selbstverständlichkeit.

Hier besteht bei den meisten vermögenden Familien und Personen ein entsprechender Nachholbedarf und „Optimierungspotenzial“.


U/HNWI Sicherheit

30.09.2019

Sicherheit gewährleisten für Ultra High Networth Individuals.

U/HNWI Sicherheit ist ein sehr komplexes Thema. Naturgemäß sind Personen mit hohen Vermögenswerten immer größeren und zahlreicheren Gefahren ausgesetzt als der Normalbürger.

Wie definiert man Ultra High Networth Individuals?

Als Ultra High Networth wird ein frei verfügbares Vermögen von mindestens 25 Millionen Euro bezeichnet, neben persönlichem Vermögen wie Immobilien, Sammlungen etc. Dies schließt nur die wohlhabendsten Menschen ein.

Oftmals geht ein hohes Vermögen mit einem sehr gesunden Selbstbewusstsein einher und die eigene Verletzbarkeit kann unterschätzt werden. Ein extravaganter Lebensstil, so wie ihn viele Reiche genießen, birgt unzählige Gefahren und je mehr dieser Lebensstil auch der Öffentlichkeit zugänglich ist, desto größer wird die Verwundbarkeit. Die Person kann zum Ziel jener werden, die weniger vom Glück beschenkt wurden oder jeglicher Personen, die aus Missgunst, Neid, oder verbrecherischen Absichten der vermögenden Person Schaden zufügen wollen. Hier kommt UNHWI Sicherheit ins Spiel.

Sicherheit ist teilweise auch Einstellungssache. Wenn man erst einmal anfängt, über Sicherheit nachzudenken, dann wird man automatisch vorsichtiger. Je größer das Bewusstsein für potenzielle Gefahren ist, desto mehr Sicherheitsvorkehrungen wird man implementieren. Dieses Bewusstsein muss man jedoch erst entwickeln.

Menschenraub zur Selbstbereicherung

Entführung zum Zweck von Lösegelderpressung ist ein nicht unerhebliches Thema unter den Superreichen. Je vermögender das Zielobjekt, desto geschickter geht der Entführer oftmals vor, denn er rechnet damit, dass die Person ausreichend geschützt wird, und dass im Falle des Verschwindens der Zielperson oder seiner Angehörigen umgehend eine groß angelegte Fahndung eingeleitet wird. Die Vorgehensweise wird sehr raffiniert sein, der Täter sämtliche Mittel und Wege ausgelotet haben, um so viel Information wie möglich über die Zielperson zu erhalten. Man muss also mit sehr intelligenten und komplexen Gefahrenquellen rechnen. Ultra High Networth Individuals Sicherheit kann von geschultem Fachpersonal garantiert werden.

Die Analyse von Sicherheitslücken ist eine Sache für den Fachmann

Die Komplexität der potenziellen Gefahrenquellen können eine Analyse und die Implementierung von Maßnahmen zum U/NHWI Schutz zum Vollzeitjob machen. Datenschutz und der Schutz vor Überwachung durch Dritte sind die ersten Aspekte, denen sich ein professionell geschultes Team beim HNWI Schutz widmen wird.

Hausüberwachung sowie der Schutz vor Preisgabe sensibler Daten in Netzwerken oder bei Online-Geschäften, und die Risiken, welchen man gerade beim Reisen ausgesetzt ist oder auch im täglichen Transport von und zur Schule, zum Arbeitsplatz etc. werden alle in Betracht gezogen. Die Zahl der potenziellen Sicherheitslücken ist groß und nur eine umfangreiche Analyse der jeweiligen Situation und möglicher Gefahren kann die höchstmögliche Sicherheit garantieren.

Gerade Ultra High Networth Individuals sollten sich den Luxus dieser umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen erlauben. Denn niemand ist unverletzbar, im Gegenteil, manchmal ist man verletzbarer, je sicherer man sich fühlt.


Der rechtliche Rahmen von privaten Sicherheitsdiensten auf deutschen Handelsschiffen

05.08.2019

Der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes an Bord eines deutschen Handelsschiffes erfordert eine behördliche Genehmigung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um einen deutschen oder ausländischen Dienstleister handelt. Entscheidend ist der Einsatz auf einem deutsch beflaggten Schiff. Der Gesetzgeber hat infolge des raschen sowie brutalen Aufkommens der Piraterie vor der Küste Somalias zügig reagiert und entsprechende Teile der Gewerbeordnung (GewO) und des Waffengesetzes im Jahr 2013 neu geregelt. Dabei wurden auch die maritimen Besonderheiten eingehend beachtet. Denn abweichend zum sonstigen Bewachungsgewerbe, wie das Aufdecken von Ladendiebstählen, Ordnertätigkeiten auf Großveranstaltungen oder die Bewachung des Einlassbereichs von Diskotheken, sind im maritimen Bereich nautische, operative und insbesondere rechtliche Kenntnisse bedingungslos notwendig. Denn der Einsatz auf hoher See erfolgt in einem völkerrechtlich stark determinierten Umfeld.

Eine wesentliche Neuerung ist der § 31 Abs. 1 GewO, der nun ein Zulassungsverfahren für private Sicherheitsdienste vorschreibt. Die Zuständigkeit für die Durchführung und Erteilung der Zulassung obliegt gemäß § 31 Abs. 2 und Abs. 7 GewO dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Im Gegensatz dazu erfolgt die außerhalb des maritimen Bereichs gebräuchliche personenbezogene Zulassung gemäß § 34a GewO nun unternehmensbezogen. Dies ist im Gewerberecht zwar unüblich, wird jedoch praxisrelevant begründet. Denn deutsche Schiffe werden zahlenmäßig überwiegend durch ausländische Unternehmen mit multinationalem Personal bewacht, wodurch eine Einzelüberprüfung der Personen nur stark begrenzt durchführbar ist. Ganz zu schweigen von einer permanenten Überwachung im Einsatzgebiet. So wird nicht wie sonst üblich geprüft, ob der Einzelne zuverlässig, persönlich geeignet ist und über die notwendige Sachkunde verfügt, sondern, ob das Unternehmen eine geeignete Organisation betreibt, die ebendies sicherstellt. Die Zulassung wird lediglich auf zwei Jahre erteilt. Diese Befristung ist ein wichtiger Schritt für die Sicherstellung, dass die Voraussetzungen einer Zulassung regelmäßig geprüft werden. Denn das sonst gebräuchliche Überwachungsinstrument der sogenannten Nachschau durch die zuständige Behörde gemäß § 29 GewO kann außerhalb der Hoheitsgewässer kaum erfolgen.

Im Falle eines Überfalls hat das Sicherheitspersonal keine eigenständigen Eingriffsbefugnisse gegenüber den Angreifern, wie es staatliche Kräfte hätten. Auch die gewerberechtliche Neuregelung vergibt keine neuen materiellen Befugnisse. Denn der Sicherheitsdienst ist weder ein Hoheitsträger, noch werden ihm hoheitliche Befugnisse verliehen. Somit bleibt das staatliche Gewaltmonopol bestehen. Wie auch vor der Neuregelung finden im Rahmen eines Piratenüberfalls für das Sicherheitspersonal die sogenannten Jedermannsrechte Anwendung. Das bedeutet, dass je nach Umständen des Einzelfalls Abwehrmaßnahmen straffrei getroffen werden können. Hierbei ist vor allem Notwehr und Nothilfe gemäß § 32 Strafgesetzbuch von Bedeutung. Demnach wird nicht rechtswidrig gehandelt, wenn ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf sich (Notwehr) oder einen anderen (Nothilfe) abgewehrt wird. Die Jedermannsrechte stecken somit den äußeren Rahmen des Einsatzgeschehens der Sicherheitskräfte ab. Ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff liegt immer dann vor, wenn dieser unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch nicht abgeschlossen ist. In Bezug auf einen Piratenüberfall dürfte dies erfüllt sein, wenn sich die Angreifer auf effektive Schussreichweite genähert haben.

Zur Abwehr dieses Angriffes kann unter Wahrung der Eskalationsstufen der Einsatz einer Schusswaffe auch mit Todesfolge erforderlich sein. Wenn die Grenzen des Notwehrrechts jedoch vorsätzlich überschritten werden, dann kommt eine Strafbarkeit wegen Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten in Betracht. Das Einhalten von Eskalationsstufen ist aus dem militärischen und vor allem polizeilichen Handeln bekannt. Es bedeutet, dass je nach Einzelfall das mildeste zu Verfügung stehende Mittel genutzt werden muss, um den Angriff sicher abwehren zu können. Im staatlichen Handeln wird dies Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genannt, nachdem sich auch das private Sicherheitspersonal halten sollte. Auf einen Überfall mit bewaffneten Angreifern angewandt sind folgende Eskalationsstufen in Verbindung mit einem möglichen Schusswaffeneinsatz denkbar: zur Verdeutlichung das Gegenwehr vom Schiff ausgeht sind zunächst Warnschüsse in die Luft abzugeben. Hier soll durch den Mündungsknall akustisch und durch das Aufblitzen von Mündungsfeuer visuell gewarnt werden. Wird daraufhin der Angriff nicht abgebrochen, so sind auf der nächsten Stufe Warnschüsse ins Wasser in unmittelbarer Nähe des Angreifers abzugeben. Hier soll zusätzlich durch das Aufspritzen von Wasser die aktive Gegenwehr noch energischer aufgezeigt werden. Die nächste Eskalation stellen gezielte Schüsse gegen den Motor oder den Bootskörper dar. Stellt sich auch dann nicht die erwünschte Wirkung ein und es stehen keine milderen Abwehrmittel mehr zur Verfügung, so ist der Gebrauch der Schusswaffe direkt gegen den Angreifer rechtmäßig.

Zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffes ist die Voraussetzung, dass dieser auch als solches von den Kräften an Bord zweifelsfrei erkannt wird. Allzu leicht ist die Verwechslung mit einem harmlosen Fischer möglich. Es wäre fatal, wenn es aufgrund eines Irrtums durch mangelhafte Einschätzung der Situation zur Verletzung oder gar Tötung eines Unbeteiligten kommen würde. Ein typischer Angriff vor der Küste Somalias sieht wie folgt aus: mehrere, fünf bis acht Meter lange Schnellboote sind je mit etwa fünf Angreifern besetzt. Zusätzlich fallen diese häufig durch reichlich Benzinfässer, langen Leitern und Wurfhaken mit Tampen auf. Außerdem sind sie enorm stark motorisiert. Die Piratentaktik hat sich mit der Zeit dahingehend gewandelt, dass diese kleine Boote gemeinsam mit einem größeren Mutterschiff, ihrer Ausgangsbasis, fernab der Küstengewässer agieren. Ein lokales Fischerboot dagegen ist zumeist mit nur zwei Personen besetzt, hat lediglich eine handelsübliche Motorisierung und fährt nicht weiter als wenige Meilen von der Küste weg. Das Identifizieren eines Angreifers nur anhand des Mitführens von Schusswaffen ist ein Trugschluss, denn viele Fischer führen zur Selbstverteidigung ebenfalls Waffen mit.

Keep in Mind

– Durch die Zunahme der Piraterie vor der Küste Somalias und den maritimen Besonderheiten, hat der Gesetzgeber die Gewerbeordnung angepasst

– Der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes an Bord eines deutschen Handelsschiffes erfordert eine auf zwei Jahre befristete Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

– Dazu muss der Sicherheitsdienst statt eines personenbezogenen Zulassungsverfahrens ein unternehmensbezogenes durchlaufen

– Mittels Jedermannsrechte kann unter Wahrung der Eskalationsstufen sich einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff widersetzt werden

– Dabei ist die zweifelsfreie Identifikation eines Angriffs erforderlich

Quellen:

Bundesgerichtshof. 1973. Urteil: Gegenwärtiger Angriff. NJW, 255.

Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland. 2011. „Maßnahmen im Kampf gegen Piraterie.“ Herausgeber: 17. Wahlperiode Deutscher Bundestag. 01. 08. Zugriff am 10. 04 2019. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/067/1706715.pdf.

Anmerkung Seitens der Privatimus GmbH: Dies ist ein Blogbeitrag von Christian Kluge.


Erhöhtes Risiko für Gesellschafter und Firmeninhaber durch die Neuerungen i.Z.m. dem Transparenzregister

31.07.2019

Mit der 5. EU – Geldwäscherichtlinie wird es spätestens ab dem 10.01.2020 wesentliche Neuerungen und Erleichterungen zum Zugang des Transparenzregisters und i.V.m. den Abfragemöglichkeiten geben.

Das Transparenzregister soll die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ausweisen. Dies sind die natürlichen Personen, die tatsächlich Eigentümer sind und/oder die die Kontrolle über die geschäftlichen Aktivitäten tatsächlich ausüben (können).
Gedacht ist die Regelung zum Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung und sonstigen kriminellen bzw. nicht – rechtskonformen Handlungen.

Der Zugang zum Transparenzregister war bislang eingeschränkt und nur bestimmten Institutionen und Einrichtungen möglich; dies inkludierte bislang Behörden sowie gemäß § 2 Abs. 1 GwG verpflichteten Personen.

Die Neuregelung zum 10.01.2020 erleichtert nun die Abfrage durch Dritte, wobei nach heutigem Stand kein berechtigtes Interesse des Abfragenden mehr nachgewiesen werden muss. Es ist vielmehr vorgesehen, dass praktisch „Jedermann“ mit Zugang zum Transparenzregister personenbezogene Daten wie beispielsweise Vorname & Nachname, Monat und Jahr der Geburt sowie den Wohnort abfragen kann.

Nach Experteneinschätzung erhöht dies fundamental das Risiko von Firmeninhabern und Gesellschaftern, sowie allen wirtschaftlich Berechtigten registrierter Unternehmen.

Da die umfassende Registrierung für alle Unternehmen verpflichtend ist und ein Nicht – Befolgen von den Behörden sanktioniert wird, so kann sich quasi kein Unternehmen durch beispielsweise Nichtübermittlung bzw. unzureichende Übermittlung der personenbezogenen Daten entziehen.

Theoretisch können auch Kriminelle das Transparenzregister nutzen, um wertvolle Details und Informationen von Firmeninhabern, Gesellschaftern und Vermögenden zur Straftatvorbereitung zu erhalten. Ob dies nur Theorie bleibt oder in der Tat auch praktiziert wird, wird sich zeigen. Dann könnte es allerdings für die betreffenden Personen bzw. Opfer bereits zu spät sein.

Des weiteren sieht die 5. EU – Geldwäscherichtlinie eine Vernetzung der bestehenden nationalen Transparenzregister aller EU – Mitgliedstaaten vor. Dies soll über eine zentrale Europäische Datenbankplattform erfolgen; das BRIS: Business Register Interconnection System. Inwieweit dies ein zusätzliches Risiko- und Gefahrenpotential i.Z.m. nationalen Datenschutzmaßnahmen und eventuellen Hackerangriffen, Datendiebstahl u.Ä. darstellt, bleibt abzuwarten.

Dass die Neuerungen bzw. Erleichterungen bei den Abfragen in der Tat im kommenden Januar umgesetzt werden ist zwar vorgesehen, doch es bleibt ebenfalls abzuwarten ob es diesbezüglich noch Anpassungen oder Korrekturen geben wird.

Unsere Empfehlungen, in diesem Zusammenhang, sind momentan (Stand: Juli 2019):

– Warten Sie nicht bis die Neuerungen der 5. EU – Geldwäscherichtlinie am 10.01.2020 in Kraft getreten sind.

– Betroffene Personen und wirtschaftliche Berechtigte sollten bereits jetzt reagieren und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.

– Ziel sollte es sein ein „Hard Target“ zu werden. Vereinfacht heißt dies, dass man „unattraktiv“ für Kriminelle wird und das Risiko zu scheitern für Kriminelle zu hoch wird. In der Regel gehen auch Kriminelle den „Weg des geringsten Widerstands“ und wenn es zu aufwändig bzw. zu kompliziert wird, dann wird erfahrungsgemäß ein anderes Opfer ausgesucht.

Geeignete Schutzmaßnahmen könnten beispielsweise sein:

– Einrichtung einer Zugangssperre zu den personenbezogenen Daten; hierbei bedarf es einer umfassenden Begründung. Als geeignete Begründungen werden folgende Risiken in der Praxis genannt:

– Betrug
– Erpresserischer Menschenraub & Geiselnahme
– Räuberische Erpressung
– Strafbare Handlungen gegen Leib oder Leben
– Nötigung und Bedrohung
– Minderjährigkeit oder Geschäftsunfähigkeit des wirtschaftlich Berechtigten
– Schutzgelderpressung
– Schikane

– Optimierung der Absicherung von Privatanwesen und Feriendomizile.

– Sensibilisierung von Familienmitgliedern und Hausangestellten im Rahmen von Security Awareness Schulungen.

– Besondere Vorsicht im Umgang mit Sozialen Netzwerken; Social Media Awareness.

– Erstellung eines Notfallplans und 24/7 – Erreichbarkeit von Sicherheitsexperten für den „Fall der Fälle“.

– „Digitaler Personenschutz: Was ist Kritisches über mich und meine Familie im Internet zu finden?“

– Crawler – basiertes 24/7 – Dauermonitoring von Internetinhalten zu ausgesuchten Keywords.

– Sichere / verschlüsselte Kommunikation per Handy, Email und Festnetztelefon.

– Im Ausnahmefall: Anlassbezogener, punktueller oder ganzheitlicher Personenschutz.

Dies ist ein kleiner Auszug praxiserprobter Schutzmaßnahmen.

Gern stehen wir für ein vertrauliches Erstgespräch zur Verfügung.

Anmerkung: Dies ist keine Rechtsberatung. Der Blogbeitrag stellt lediglich die persönliche Auffassung bzw. das Verständnis zum Transparenzregister des Verfassers dar. Etwaige Fehler und Änderungen bleiben vorbehalten; es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.


Notwendigkeit von privaten Sicherheitsdiensten auf deutschen Handelsschiffen

30.07.2019

Räuber, Piraten sowie Söldner gelten als finstere, hin und wieder sogar als romantische Gestalten längst vergangener Zeiten. Gegenwärtig treten sie jedoch wieder im Weltgeschehen vermehrt auf. Insbesondere dort, wo die Neuerungen der modernen Welt, wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, noch nicht ausreichend Einzug gehalten haben, etablieren sie sich zum alltäglichen Begleiter. So konnte sich seit Ende des letzten Jahrtausends die gewalttätige Form des Seeraubes weltweit an einigen Hotspots des Handels als alternative Einnahmequelle festsetzen. Besonders stark betroffen sind Küstenabschnitte vor West- und Ostafrika sowie Südostasien. Nicht nur die Anzahl von Überfällen steigt dort an, sondern auch die Gewalt, die von den Piraten gegenüber der oftmals wehrlosen und überforderten Besatzung ausgeht. Denn der Fokus der Räuber entwickelt sich vom schlichten, schnellen Ausrauben des Schiffes zu Geiselnahmen in Verbindung einer Lösegeldforderung gegenüber der Reederei. So sehen sich die Reeder gezwungen private, bewaffnete Sicherheitsdienste zum Schutz ihrer Schiffe gegen dieses Risiko einzusetzen. Wie real diese Gefahr ist, zeigt der Fall des ungeschützten deutschen Frachters Hansa Stavanger im April 2009. Erst nach vier Monaten Geiselhaft ist die zwei Dutzend starke Besatzung gegen ein millionenschweres Lösegeld freigelassen worden. Die psychischen und physischen Belastungen, die auf die Besatzung eingewirkt haben, waren enorm. Die zumeist monetär angetriebenen Piraten verüben jährlich zahlreiche solcher Angriffe. Angesichts der brutalen Pirateriepraxis lässt sich vermuten, dass der Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten weiter intensiviert wird.

Seit der Entwicklung des Schiffbaus sind die Weltmeere zu einer wichtigen Handelsroute geworden. Infolge der anhaltenden Globalisierung sind die Weltmärkte zunehmend dichter vernetzt und voneinander stark abhängig. Damit einhergehend nimmt der Schiffsverkehr und dessen Vulnerabilität enorm zu. Der Warenverkehr mittels Handelsschiffe gilt derzeit als günstige und alternativlose Art und Weise massenweise nicht-zeitkritische Güter über große Distanzen zu transportieren. Insbesondere Deutschland, als rohstoffarmes und exportorientiertes Land, hat ein besonders hohes Interesse an einem unbeeinträchtigten seeseitigen Handel. Somit ist der freie Warenverkehr eine wesentliche Säule für die Sicherheit und den Wohlstand Deutschlands und gilt im besonderen Maße als schützenswert. Neben den volks- und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen werden durch die brutalen Überfälle vor allem die Besatzungen und deren Angehörige negativ beeinträchtigt. Infolge einer Geiselnahme können die Besatzungsmitglieder erhebliche psychische und physische Schäden durch ihre Peiniger erleiden. Auch die Angehörigen stehen in dieser Zeit unter einer hohen psychischen Belastung. Folglich können beide Gruppen an lebensbeeinträchtigten Langzeitfolgen erleiden. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die moderne Piraterie eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Mensch und Wirtschaft ist, wodurch die Notwendigkeit erkennbar wird, dass die Schiffe in Risikogebieten geschützt werden müssen.

Doch wie soll, angesichts der großen Anzahl an Handelsschiffen, ein effektiver Schutz aussehen?

Ein gesetzlicher Anspruch auf direkte Schutzmaßnahmen für deutsche Handelsschiffe, die sich außerhalb der eigenen territorialen Gewässer befinden, besteht nicht. Jedoch ergibt sich aus den Grundrechten eine generelle Pflicht des Staates sich schützend vor den Rechtsgütern seiner Bürger zu stellen. Im Falle eines Piratenüberfalles ist unter anderem der Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz betroffen. Denn dieser schützt das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Das Grundgesetz gibt zwar vor, dass der Staat schützend eingreifen muss, die detaillierte Ausgestaltung jedoch obliegt in seinem Ermessen. Der Staat muss demnach Maßnahmen treffen, die nicht ungeeignet erscheinen. Deutschland setzt dies durch die Beteiligung der Deutschen Marine an der EU-geführten Anti-Piraterie-Mission Atalanta, welche im Golf von Aden operiert, um. Des Weiteren hat die Legislative im Dezember 2013 rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von in- und ausländischen privaten Sicherheitsdiensten an Bord geschaffen. Somit besteht keine Verpflichtung zum Einsatz staatlicher Kräfte auf deutschen Handelsschiffen in Risikogebieten.

Diese Auffassung teilt der Verband Deutscher Reeder jedoch nicht. Denn dieser forderte schon im Jahr 2011 den Einsatz von Polizisten oder Soldaten. Für die Reeder wäre der Einsatz hoheitlicher Kräfte sicher mit einem großen Kostenersparnis, geringerem administrativen Aufwand und keiner aufwändigen Suche nach einem seriösen Dienstleister verbunden. Ebenso spricht sich die Gewerkschaft der Polizei für den Einsatz von Polizisten aus, denn der Schutz der Handelsschiffe sei von Rechtswegen eine hoheitliche Aufgabe. Gesetzlich ist dies sogar im § 6 S. 1 Bundespolizeigesetz verankert. Dieses weist der Bundespolizei die Ausübung der Hoheitsgewalt auf Handelsschiffen im Bereich der Gefahrenabwehr und damit auch der Pirateriebekämpfung zu. Die Bundespolizei könnte durch die operative Übernahme dieser Aufgabe weitere Stellen schaffen und so ihre Position stärken. Die Bundesregierung der 17. Wahlperiode entgegnet jedoch, dass der Einsatz von staatlichen Kräften zum Schutz privater Schiffe aus logistischen, finanziellen sowie operativen Gründen nicht zweckmäßig sei. Ergo, haben die Reeder keine andere Wahl als sich mit dem Einsatz privater Sicherheitsdienste auf eigene Kosten zur Abwehr von Piratenangriffen zu behelfen.

Piratenüberfalle sind durch die physischen und psychischen Folgen auf die entführten Besatzungsmitglieder ein enormes Risiko. Ebenso Leidtragende sind deren Angehörige und Reedereien. Ferner ist die vom Seehandel abhängige deutsche Wirtschaft durch betriebs- und volkswirtschaftliche Beeinflussung beeinträchtigt. Angesichts dieser negativen Auswirkungen ist der Schutz von deutschen Handelsschiffen in bekannten Risikogebieten notwendig. Eine staatliche Pflicht, den Schutz der Schiffe durch bewaffnete hoheitliche Kräfte wie Polizisten oder Soldaten zu garantieren, besteht nicht. Denn durch das Engagement an der Anti-Piraterie-Mission Atalanta und die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten an Bord, hat der Staat ausreichend gehandelt. Nichtsdestotrotz sind hoheitliche Kräfte wünschenswert, denn diese sind engmaschig kontrolliert, auf hohem Niveau ausgebildet und haben das eskalative Vorgehen respektive den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verinnerlicht. Insgesamt ist der Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten zum Schutz vor Piratenüberfällen auf deutschen Handelsschiffen gerechtfertigt.

Keep in Mind

– Piratenüberfälle haben erhebliche negative interpersonelle, betriebs- und volkswirtschaftliche Auswirkungen

– Daher ist der Schutz von deutschen Handelsschiffen in Risikogebieten notwendig

– Eine staatliche Pflicht zum Schutz deutscher Schiffe durch bewaffnete hoheitliche Kräfte besteht nicht

– Der Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten zum Schutz vor Piratenüberfällen auf deutschen Handelsschiffen
ist gerechtfertigt

Quellen:

Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (2011). Maßnahmen im Kampf gegen Piraterie. Herausgeber: 17. Wahlperiode Deutscher Bundestag. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/067/1706715.pdf.

Gewerkschaft der Polizei (2011). Bundesinnenministeium kapituliert vor Piraterie. https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-Bundespolizei_Bundesinnenministeium_kapituliert_vor_Piraterie.

Verband Deutscher Reeder (2011). VDR – Vorschläge zum Schutz vor Piraterie. https://www.reederverband.de/de/presse/pressemitteilung/artikel/vdr-vorschlaege-zum-schutz-vor-piraterie.html.

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags (2011). Schutz vor Piraten durch private Sicherheitsdienste. https://www.bundestag.de/resource/blob/412736/67c024e9f8eed9827ac03c29adb06e9b/wd-3-258-11-pdf-data.pdf.

Anmerkung Seitens der Privatimus GmbH: Dies ist ein Blogbeitrag von Christian Kluge.


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